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Martin Stieger: Titelfuehrung fuer HAK-Absolvent*innen? Die HTL führt zum Titel „Ing.“ – die HAK aber nicht zum entsprechenden Qualifikationsnachweis „Oec.“ oder „Oek.“ Das Ingenieurgesetz 2017 (IngG ) sieht für HTL-Absolvent*innen (auch vergleichbarer Qualifikationen) unter bestimmten Voraussetzungen (Vorhandensein eines bestimmten Bildungsabschlusses sowie Umfang, Ausmaß, Zeitpunkt und Art der nötigen Praxis) die Möglichkeit vor, die auf Level 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (NQR)  angesiedelte Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) in der abgekürzten Form „Ing.“ in öffentliche Urkunden eintragen lassen. Der Bildungsabschluss, der in den allermeisten…